Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 19. März 1955, LGBl. Nr. 32, betreffend das Verbot der Ablagerung von Abfallstoffen an der Donau außer Kraft.
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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 19. März 1955, LGBl. Nr. 32, betreffend das Verbot der Ablagerung von Abfallstoffen an der Donau außer Kraft.