Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

*) Nachzahlung der verkürzten Abgabe

Die Durchführung von Strafverfahren lässt die Verpflichtung zur Nachzahlung der verkürzten Abgabe unberührt.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013, 34/2018