Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

. Diese Verordnung legt zum Zweck der Nachvollziehbarkeit der Sammlung, Lagerung und Behandlung von Abfällen Art und Form der Meldung der Jahresabfallbilanzen gemäß und der elektronischen Aufzeichnungen und deren Zusammenfassung (Summenbildung) für Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle gemäß , 4 und fest.