(1) in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2013 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2) Für die Weiteranwendung des in der bisher geltenden Fassung gilt § 99 Abs 2 und 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2013 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2) Für die Weiteranwendung des in der bisher geltenden Fassung gilt § 99 Abs 2 und 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994.