Ausnahmen
Die Bestimmungen des finden keine Anwendung auf:
1. Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinden neu geschaffen oder aufgelöst, Gemeindegrenzen oder Gemeindenamen geändert oder Gemeinden die Bezeichnung "Stadtgemeinde" oder "Marktgemeinde" verliehen wurde;
2. Rechtsvorschriften, die nach dem 31. Dezember 1974 wiederverlautbart wurden;
3. die in der Anlage angeführten Rechtsvorschriften.
