Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausnahmen

Die Bestimmungen des finden keine Anwendung auf:

1. Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinden neu geschaffen oder aufgelöst, Gemeindegrenzen oder Gemeindenamen geändert oder Gemeinden die Bezeichnung "Stadtgemeinde" oder "Marktgemeinde" verliehen wurde;

2. Rechtsvorschriften, die nach dem 31. Dezember 1974 wiederverlautbart wurden;

3. die in der Anlage angeführten Rechtsvorschriften.