Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechtsbereinigung

(1) Im Rang von Landesgesetzen in Geltung stehende Rechtsvorschriften, die vor dem 1. Jänner 1975 in Kraft getreten sind, treten, soweit in nicht anderes bestimmt wird, außer Kraft.

(2) Das Außerkrafttreten nach Abs 1 wird mit Ablauf des der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsletzten wirksam.

(3) Die Abs 1 und 2 gelten nicht für Landesverfassungsgesetze und in einfachen Landesgesetzen enthaltenen Verfassungsbestimmungen (Art. 26 L-VG).