10. Abschnitt
Voranfragen
Inhalt der Anträge
. Eine Voranfrage hat sämtliche Angaben zu enthalten, die eine umfassende Beurteilung des beabsichtigten Vorgangs an Hand der Genehmigungskriterien gemäß dem 2. Hauptstück des AußWG 2011 ermöglichen. Es sind insbesondere anzugeben:
1. Güterbeschreibung;
2. Menge der Güter;
3. geschätzter Wert der Güter;
4. Endverwendung der Güter;
5. Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers;
6. Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse des Empfängers und des Endverwenders;
7. Geschäftstätigkeit des Empfängers und des Endverwenders und
8. Bestimmungsland.
