Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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10. Abschnitt

Voranfragen

Inhalt der Anträge

. Eine Voranfrage hat sämtliche Angaben zu enthalten, die eine umfassende Beurteilung des beabsichtigten Vorgangs an Hand der Genehmigungskriterien gemäß dem 2. Hauptstück des AußWG 2011 ermöglichen. Es sind insbesondere anzugeben:

1. Güterbeschreibung;

2. Menge der Güter;

3. geschätzter Wert der Güter;

4. Endverwendung der Güter;

5. Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers;

6. Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse des Empfängers und des Endverwenders;

7. Geschäftstätigkeit des Empfängers und des Endverwenders und

8. Bestimmungsland.