3. Abschnitt
Kommunalabgabe Wohnungsleerstand
Gegenstand der Abgabe
Gegenstand der Abgabe sind Wohnungen im Sinn des des Salzburger Bautechnikgesetzes, bei denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters an mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr kein Wohnsitz gemeldet ist.
