Bemessungsgrundlagen
Die Abgabe ist nach der Nutzfläche der Wohnung und nach den angefangenen Kalendermonaten, in denen ein Zweitwohnsitz vorliegt, zu bemessen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Bemessungsgrundlagen
Die Abgabe ist nach der Nutzfläche der Wohnung und nach den angefangenen Kalendermonaten, in denen ein Zweitwohnsitz vorliegt, zu bemessen.