5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Strafbestimmungen
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer als Dienstanbieterin oder Dienstanbieter den Verpflichtungen gemäß nicht entspricht.
(2) Verwaltungsübertretungen gemäß Abs 1 sind mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 € zu bestrafen.
