Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umsetzungshinweis

. Das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 49/2025 dient dem wirksamen Vollzug der Verordnung (EU) 2023/2845 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 im Hinblick auf die Abwicklungsdisziplin, die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, die aufsichtliche Zusammenarbeit, die Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen und Anforderungen an Zentralverwahrer in Drittländern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012, ABl. Nr. L 2023/2845 vom 27.12.2023.