Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuweisung von Gebietsteilen im Unterabschnitt C II

(1) Die dem Land Burgenland aufgrund des des Landesverfassungsgesetzes vom 10. November 2004, LGBl. Nr. 24/2005, zugefallenen Gebietsteile im Bereich der regulierten Pinka im Gesamtflächenausmaß von 12 536 m2 (Anlage 3, Plan und Flächenverzeichnis) werden der im politischen Bezirk Oberwart gelegenen Gemeinde Deutsch Schützen-Eisenberg (KG Deutsch Schützen) zugewiesen.

(2) Die dem Land Burgenland aufgrund des des Landesverfassungsgesetzes vom 10. November 2004, LGBl. Nr. 24/2005, zugefallenen Gebietsteile im Bereich des Entwässerungsgrabens im Gesamtflächenausmaß von 6 725 m2 (Anlage 6, Plan und Flächenverzeichnis) werden der im politischen Bezirk Güssing gelegenen Gemeinde Bildein (KG Oberbildein) zugewiesen.