Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuweisung von Gebietsteilen im Bereich des regulierten Bozsokbaches

Die dem Land Burgenland aufgrund des Landesverfassungsgesetzes vom 28. Mai 1990, LGBl Nr. 63, zugefallenen Gebietsteile im Gesamtflächenausmaß von 3.114 m² (Anlage 6, Plan und Flächenverzeichnis) werden der im politischen Bezirk Oberwart gelegenen Gemeinde Rechnitz zugewiesen.