Die im Zuge der Grenzregelung von ungarischen Gemeinden abgetrennter Grundflächen sind den burgenländischen Nachbargemeinden zuzuweisen.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die im Zuge der Grenzregelung von ungarischen Gemeinden abgetrennter Grundflächen sind den burgenländischen Nachbargemeinden zuzuweisen.