Die Justizministerien der beiden Staaten erteilen einander im unmittelbaren Verkehr alle Auskünfte, die die Anwendung dieses Abkommens in ihren Staaten betreffen.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Justizministerien der beiden Staaten erteilen einander im unmittelbaren Verkehr alle Auskünfte, die die Anwendung dieses Abkommens in ihren Staaten betreffen.