Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Disziplinar- und Strafgerichtsbarkeit

Soweit nichts anderes vereinbart ist, unterstehen die Angehörigen der nationalen Kontingente der nationalen Disziplinar- und Strafgerichtsbarkeit. Die Aufrechterhaltung der Disziplin ist eine nationale Verantwortung.