Gegenstand des Abkommens
Dieses Abkommen regelt die allgemeinen Grundsätze der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung der Parteien im Rahmen ihrer Beteiligung an der „Kosovo Force“ (KFOR).
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gegenstand des Abkommens
Dieses Abkommen regelt die allgemeinen Grundsätze der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung der Parteien im Rahmen ihrer Beteiligung an der „Kosovo Force“ (KFOR).