Gegenseitige Information
Die zuständigen Behörden unterrichten einander regelmäßig über Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung, Ablehnung, Änderung oder Rücknahme von Anerkennungen für die Gemeinschaftsproduktionen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die zuständigen Behörden unterrichten einander regelmäßig über Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung, Ablehnung, Änderung oder Rücknahme von Anerkennungen für die Gemeinschaftsproduktionen.