Außerordentliche Umstande
Gefährden außerordentliche Umwälzungen auf den Finanzmarkten die Durchführung dieses Abkommens, so treten die Vertragsstaaten in Konsultation und treffen gemeinsam geeignete Maßnahmen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Außerordentliche Umstande
Gefährden außerordentliche Umwälzungen auf den Finanzmarkten die Durchführung dieses Abkommens, so treten die Vertragsstaaten in Konsultation und treffen gemeinsam geeignete Maßnahmen.