Verhältnis der Zahlstellen nach Buchstabe e Ziffer i und ii
Die Bestimmungen des Artikels 6 sind sinngemäß auf Teil 3 anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verhältnis der Zahlstellen nach Buchstabe e Ziffer i und ii
Die Bestimmungen des Artikels 6 sind sinngemäß auf Teil 3 anzuwenden.