: Gemeinsame Übungen
Die Parteien führen regelmäßig gemeinsame grenzüberschreitende Übungen zur Vorbereitung der Zusammenarbeit durch.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
: Gemeinsame Übungen
Die Parteien führen regelmäßig gemeinsame grenzüberschreitende Übungen zur Vorbereitung der Zusammenarbeit durch.