Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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: Suspendierung des Abkommens

Jede Partei kann dieses Abkommen im Falle eines bewaffneten Konflikts, einer Krise oder aus einem anderen Grund von nationalem Interesse durch Notifikation an die andere Partei suspendieren. Die Suspendierung kann mit sofortiger Wirkung erfolgen.