Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Expertentreffen

Vertreter der zuständigen Behörden der Vertragsparteien treffen sich bei Bedarf zur Bewertung der Zusammenarbeit im Rahmen dieses Abkommens und zur Erörterung neuer Strategien und der Weiterentwicklung zukünftiger Zusammenarbeit.