Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Zollverwaltungen leisten einander auf Ersuchen auch Amtshilfe durch Zustellung von Schriftstücken der Zollverwaltung der anderen Vertragspartei, die an Personen gerichtet sind, die im Gebiet der ersuchten Vertragspartei wohnen.