Die Bestimmungen dieses Abkommens berühren nicht die Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus anderen zweiseitigen und mehrseitigen internationalen Verträgen ergeben.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Bestimmungen dieses Abkommens berühren nicht die Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus anderen zweiseitigen und mehrseitigen internationalen Verträgen ergeben.