Gemeinsame Analyse
Die Vertragsstaaten übermitteln einander regelmäßig ihre Erkenntnisse und Analysen hinsichtlich der in bestimmten Bereiche. Zu diesem Zweck analysieren sie anlassbezogen, jedoch mindestens einmal jährlich, gemeinsam die Schwerpunkte und beraten und stimmen die erforderlichen Maßnahmen ab.
