Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Inkrafttreten des Vertrags

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.

(2) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Austausch der Ratifikationsurkunden folgt.