Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die zuständigen Behörden für die Umsetzung des gegenständlichen Abkommens sind:

auf österreichischer Seite:

das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Republik Österreich

auf chinesischer Seite:

das Landwirtschaftsministerium der Volksrepublik China die Staatliche Allgemeine Verwaltung für Qualitätskontrolle, Inspektion und Quarantäne der Volksrepublik China