Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Bestimmungen des gegenständlichen Abkommens berühren in keiner Weise die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen von internationalen Abkommen bezüglich der Tiergesundheit und Tierquarantäne, die sie allenfalls mit anderen Ländern unterzeichnet haben.