Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen, bezüglich der Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Kuratoriums sowie bezüglich der Bundesverwaltungsabgaben die Bundesregierung betraut.