Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Wird nur die Bezeichnung eines in genannten Fachhochschul-Studienganges geändert, so hat der jeweils zuständige Erhalter des Studienganges die Gleichwertigkeit des Studiums mit dem Studium der bisherigen Bezeichnung den Universitäten zu bestätigen.