Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten; Außerkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 10. August 1957 zur Durchführung des § 57 Gehaltsgesetzes 1956 (Zulagenverordnung für Schulleiter an land- und forstwirtschaftlichen Schulen), BGBl. Nr. 200/1957, außer Kraft.