Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendungsbereich

. Diese Verordnung ist auf Landeslehrpersonen und Landesvertragslehrpersonen in Leitungsfunktionen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, die der Aufsicht der Länder unterstehen, anzuwenden.