Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendungsbereich

. Diese Verordnung ist auf die Leitungsfunktionen an höheren land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten (im Folgenden: Bundeslehranstalten) und an der Forstfachschule Traunkirchen des Bundes (im Folgenden: Forstfachschule Traunkirchen) für Bundeslehrpersonen und Bundesvertragslehrpersonen anzuwenden.