Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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IV. Abschnitt: Projektförderung

. Der Zukunftsfonds erbringt einmalige oder wiederkehrende Geldleistungen aus den ihm gemäß übertragenen Mitteln für Projekte, die dem Fondszweck gemäß entsprechen. Der jährliche Gesamtbetrag der Förderungsmittel ist in den vom Kuratorium zu erlassenden Richtlinien festzulegen, wobei jedoch ein Höchstausmaß von 2 Millionen Euro nicht überschritten werden darf.