Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ergänzungsprüfung für das Piercen und Tätowieren

. Im Fall der Erfüllung der fachlichen Qualifikation zum Antritt des Gewerbes der Kosmetik (Schönheitspflege) gemäß bis 5 entfallen bestimmte Teile der Befähigungsprüfung für das Piercen und Tätowieren gemäß .