. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2001/111/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über bestimmte Zuckerarten für die menschliche Ernährung, ABl. Nr. L 10 vom 12. Jänner 2002, in österreichisches Recht umgesetzt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2001/111/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über bestimmte Zuckerarten für die menschliche Ernährung, ABl. Nr. L 10 vom 12. Jänner 2002, in österreichisches Recht umgesetzt.