Schlussbestimmungen
. Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Zucker und einige Zuckerarten, BGBl. Nr. 551/1994, außer Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Schlussbestimmungen
. Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Zucker und einige Zuckerarten, BGBl. Nr. 551/1994, außer Kraft.