Kontrollen
Die Landesregierung hat die Einhaltung der Bestimmungen gemäß den , 3 und 4 stichprobenartig zu kontrollieren.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Kontrollen
Die Landesregierung hat die Einhaltung der Bestimmungen gemäß den , 3 und 4 stichprobenartig zu kontrollieren.