Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pflichten der außerordentlichen Mitglieder

. Die außerordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, die kammerrechtlichen Vorschriften einzuhalten, die Beschlüsse der Kammerorgane zu beachten und die vorgeschriebenen Umlagen und sonstige Beiträge zu entrichten.