Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Das Zollamt Österreich hat alle eingehenden

1. Zollkontingentanträge an die Europäische Kommission – im Folgenden: Kommission – zu übermitteln, es sei denn, dass die Kommission die Erschöpfung des Kontingents bekannt gegeben hat;

2. Zollplafondanträge der Kommission zu den von dieser bekannt gegebenen Zeitpunkten zu melden.