Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zu Art. 161 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/2446

. Bei Einfuhren nicht kommerzieller Art kann die Bewilligung der Endverwendung oder der aktiven Veredelung auch Personen erteilt werden, die nicht im Zollgebiet der Union ansässig sind.