. Für die Anwendung des Art. 99 Abs. 1 Buchstabe b) der Zollbefreiungsverordnung gilt sinngemäß.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Für die Anwendung des Art. 99 Abs. 1 Buchstabe b) der Zollbefreiungsverordnung gilt sinngemäß.