Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuständigkeit

. Das Zollamt Österreich ist die zuständige Behörde für die zwischenstaatliche Amtshilfe und die internationale Zusammenarbeit nach Unterabschnitt 1 und nach Unterabschnitt 2 (ausgenommen ), außer das Unionsrecht oder das Völkerrecht benennt ausdrücklich den Bundesminister für Finanzen als zuständige Behörde.