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Die schweizerischen Behörden werden den Beamten der österreichischen Zollämter St. Margrethen und Buchs denselben Schutz und denselben Beistand gewähren wie den Beamten der eigenen Zollämter.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die schweizerischen Behörden werden den Beamten der österreichischen Zollämter St. Margrethen und Buchs denselben Schutz und denselben Beistand gewähren wie den Beamten der eigenen Zollämter.