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Die österreichischen Zollämter in den internationalen Bahnhöfen von St. Margrethen und Buchs sind äußerlich durch eine Aufschrift und das Staatswappen zu kennzeichnen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die österreichischen Zollämter in den internationalen Bahnhöfen von St. Margrethen und Buchs sind äußerlich durch eine Aufschrift und das Staatswappen zu kennzeichnen.