Wirtschaftliche Ein-, Aus- und Durchfuhrverbote finden auf die in den Artikeln 1, 2 und 3 angeführten abgabenbegünstigten Schiffe und Waren keine Anwendung.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Wirtschaftliche Ein-, Aus- und Durchfuhrverbote finden auf die in den Artikeln 1, 2 und 3 angeführten abgabenbegünstigten Schiffe und Waren keine Anwendung.