Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dieses Abkommen setzt nur Mindesterleichterungen fest und hindert die Vertragsparteien nicht, gegenwärtig oder künftig auf Grund innerstaatlicher Bestimmungen oder auf Grund zweiseitiger oder mehrseitiger Übereinkünfte weitergehende Erleichterungen zu gewähren.