Dieses Abkommen tritt außer Kraft, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach seinem Inkrafttreten die Anzahl der Vertragsparteien während zwölf aufeinanderfolgender Monate weniger als acht beträgt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses Abkommen tritt außer Kraft, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach seinem Inkrafttreten die Anzahl der Vertragsparteien während zwölf aufeinanderfolgender Monate weniger als acht beträgt.