Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Keine in diesem Abkommen festgelegte Bestimmung hindert Vertragsparteien, die eine Zoll- oder Wirtschaftsunion bilden, besondere Bestimmungen für die Personen zu erlassen, die in den zu dieser Union gehörenden Staaten wohnen.